Die Social Economy umfasst wirtschaftlich tätige Organisationen, die sich lt. Definition der Europäischen Kommission durch folgende Eigenschaften auszeichnen: „Vorrang des Menschen sowie des sozialen und/oder ökologischen Zwecks vor dem Gewinn, Reinvestition des größten Teils der Gewinne und Überschüsse zur Durchführung von Aktivitäten im Interesse der Mitglieder/Nutzer („kollektives Interesse“) oder der Gesellschaft insgesamt („allgemeines Interesse“) und demokratische und/oder partizipative Führung.“1
Die Social Economy umfasst einen Teil der in Österreich traditionell so genannten „Sozialwirtschaft“, des Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungswesens, sozial oder ökologisch ausgerichteter Unternehmen neueren Typs („Social Businesses“ oder „Social Enterprises“) und die Organisationen der von sozialen Bewegungen so bezeichneten „Solidarischen Ökonomie“. Zu ihr zählen verschiedene Rechtsformen: Genossenschaften, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, Vereine (inklusive Wohltätigkeitseinrichtungen) und Stiftungen. Social Businesses nutzen weitere Rechtsformen wie die GmbH.2
1 EU-Komission (2021): Aufbau einer Wirtschaft im Dienste der Menschen: ein Aktionsplan für die Sozialwirtschaft, S. 4
2 EU-Komission (2021): Aufbau einer Wirtschaft im Dienste der Menschen: ein Aktionsplan für die Sozialwirtschaft, S. 3f